Notarielle Online-Verfahren
Einfach Online zum Notar - in bestimmten Bereichen können Beurkundungen und Beglaubigungen im Online-Verfahren vorgenommen werden, ohne dass Sie vor Ort beim Notar erscheinen müssen
In Deutschland dürfen notarielle Online-Verfahren ausschließlich über das offizielle Portal der Bundesnotarkammer durchgeführt werden. Damit wird sichergestellt, dass die notariellen Online-Verfahren höchste Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen, sodass die Vertraulichkeit Ihrer Daten ebenso gewährleistet ist, wie bei einem Notarbesuch vor Ort. Ihre sensiblen Daten sind geschützt.
Welche notariellen Verfahren können online durchgeführt werden?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für Ihr Vorhaben ein Online-Verfahren zulässig ist, kontaktieren Sie mein Büro gern vorab.
Für folgende Verfahren hat der Gesetzgeber die notariellen Online-Verfahren zugelassen:
- die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt),
- sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister,
- Gründungsvollmachten für die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt),
- einstimmige Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), z.B. Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen,
- sämtliche Anmeldungen zum Gesellschaftsregister,
- sämtliche Anmeldungen zum Genossenschaftsregister,
- sämtliche Anmeldungen zum Partnerschaftsregister,
- sämtliche Anmeldungen zum Vereinsregister.
Welche notariellen Verfahren kann ich für Sie durchführen?
Als Notar kann ich Sie in einem Online-Verfahren unterstützen, wenn ich für das Verfahren örtlich zuständig bin. Dies ist der Fall, wenn sich in meinem Amtsbereich, also einer der Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Siegburg, ein entsprechender Anknüpfungspunkt befindet. Geht es etwa um Angelegenheiten einer GmbH, stellt der Sitz der Gesellschaft ebenso einen solchen Anknüpfungspunkt dar wie der Wohnsitz eines Gesellschafters oder eines Geschäftsführers.
Sie können zum Beispiel eine GmbH mit meiner Unterstützung online gründen, wenn diese Ihren Sitz in Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, St. Augustin, Siegburg oder Troisdorf haben soll. Ebenso reicht es aus, wenn Sie oder ein anderer Gesellschafter in einer dieser Gemeinden Ihren Wohnsitz haben.
Ob für Ihr Vorhaben örtlich zuständig bin, können auch Sie auch gern vorab mit meinem Büro klären.
Wie können Sie das Online-Verfahren starten?
Es gibt zwei Möglichkeiten, das Online-Verfahren einzuleiten: Entweder Sie starten das Online-Verfahren über das
Portal der Bundesnotarkammer. Wenn ich nach ihren dortigen Eingaben örtlich zuständig bin, können Sie mich dort als Notar auswählen. Die andere Möglichkeit besteht darin, dass Sie Kontakt mit meinem Büro aufnehmen (
telefonisch oder per
Online-Formular). In diesem Fall kann ich das Verfahren beginnen und Sie erhalten den entsprechenden Link per E-Mail.