Immobilienkauf und -verkauf in Lohmar und Umgebung

Kauf und Verkauf einer Immo­bilie sind von großer wirt­­schaft­­licher Bedeu­tung für alle Beteiligten - gleiches gilt für Schenkungen

 

Als Notar bin ich beim Verkauf eines Grund­stücks (bebaut oder unbebaut) oder einer Eigen­tums­­wohnung neutraler Begleiter von Verkäufer- und Käuferseite, beginnend mit der Vertrags­gestal­tung über die Beur­kun­dung bis zur grund­buch­lichen Eigen­tums­­umschrei­bung. Dabei gewähr­leisten bewährte Vertrags­klauseln den best­möglichen Schutz der Interessen beider Seiten (finden Sie hier ein Erklärvideo der Bundesnotarkammer). 

Bestimmte Beson­der­heiten gelten bei einem sogenannten Bauträger­vertrag. Der Bau­träger verkauft hier nicht nur ein Grund­stück, sondern ver­pflich­tet sich darüber hinaus, auf dem verkauf­ten Grund­stück ein Gebäude zu errichten.

Bei Kauf­verträgen finan­zieren Käuferinnen und Käufer den Kauf­preis regel­mäßig über ein Bank­­darlehen. Hierfür schließen sie mit der Bank einen Darlehens­vertrag ab. Zusätz­lich verlangt die Bank in der Regel eine Sicher­heit in der Form einer Grund­­schuld. Hierbei stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Wir beraten Sie gern beim Kauf und Verkauf von Immobilien und deren Vertragsgestaltung.

 

Wir unterstützen Sie gern zum Themen wie Bauträgervertrag, Bankdarlehen, Nießbrachrecht sowie Wohnungsrecht.

 

Grund­stücke und Eigen­tums­wohnungen können durch notari­ellen Vertrag auch verschenkt werden. Häufig wollen zum Beispiel Eltern bereits zu Leb­zeiten ihre Immo­bilien im Wege der soge­nann­ten vor­weg­genomme­nen Erb­folge an die nächste Genera­tion über­geben. Dies kann zum Beispiel aus steuer­lichen Grün­­den vorteil­haft sein. Dabei können sich die Über­gebenden bestimmte Rechte vor­­behal­ten. Wird etwa ein Nieß­brauch- oder Wohnungs­recht verein­bart, können die bisherigen Eigen­tümer die Immo­bilie weit­gehend wie bisher nutzen. Ich berate Sie über die bestehen­den Möglich­keiten und die indivi­duelle Gestal­tung solcher Über­­tragungs­verträge.

Wenn Sie betreffend Immobilien­angelegen­heiten Bera­tungs- oder Beur­kundungs­bedarf haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf!

 

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Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Online-Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

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