Als Notar bin ich beim Verkauf eines Grundstücks (bebaut oder unbebaut) oder einer Eigentumswohnung neutraler Begleiter von Verkäufer- und Käuferseite, beginnend mit der Vertragsgestaltung über die Beurkundung bis zur grundbuchlichen Eigentumsumschreibung. Dabei gewährleisten bewährte Vertragsklauseln den bestmöglichen Schutz der Interessen beider Seiten (finden Sie hier ein Erklärvideo der Bundesnotarkammer).
Bestimmte Besonderheiten gelten bei einem sogenannten Bauträgervertrag. Der Bauträger verkauft hier nicht nur ein Grundstück, sondern verpflichtet sich darüber hinaus, auf dem verkauften Grundstück ein Gebäude zu errichten.
Bei Kaufverträgen finanzieren Käuferinnen und Käufer den Kaufpreis regelmäßig über ein Bankdarlehen. Hierfür schließen sie mit der Bank einen Darlehensvertrag ab. Zusätzlich verlangt die Bank in der Regel eine Sicherheit in der Form einer Grundschuld. Hierbei stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Grundstücke und Eigentumswohnungen können durch notariellen Vertrag auch verschenkt werden. Häufig wollen zum Beispiel Eltern bereits zu Lebzeiten ihre Immobilien im Wege der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge an die nächste Generation übergeben. Dies kann zum Beispiel aus steuerlichen Gründen vorteilhaft sein. Dabei können sich die Übergebenden bestimmte Rechte vorbehalten. Wird etwa ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht vereinbart, können die bisherigen Eigentümer die Immobilie weitgehend wie bisher nutzen. Ich berate Sie über die bestehenden Möglichkeiten und die individuelle Gestaltung solcher Übertragungsverträge.
Wenn Sie betreffend Immobilienangelegenheiten Beratungs- oder Beurkundungsbedarf haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf!
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