Das Erbrecht bestimmt, wer im Fall Ihres Todes Ihr Erbe wird. Ist nichts geregelt, bestimmt das Gesetz den Erben. Häufig entspricht die gesetzliche Regelung jedoch nicht den eigenen Vorstellungen. Will man sicherstellen, dass die eigenen Wünsche im Todesfall berücksichtigt werden, besteht Regelungsbedarf. Die Regelung des letzten Willens kann durch notarielle Urkunde erfolgen (finden Sie hier ein Erklärvideo der Bundesnotarkammer).
Ich berate Sie gern zu den bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags.
Häufig besteht der Wunsch, bedeutende Vermögenswerte schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Häufig wollen etwa Eltern bereits eine Immobilie im Wege der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge an die nächste Generation übergeben. Dies kann zum Beispiel aus steuerlichen Gründen vorteilhaft sein. Zudem wollen sich die Übergebenden regelmäßig bestimmte Rechte vorbehalten, die ihnen die weitere Nutzung der Immobilie sichern (zum Beispiel ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht).
Gerne berate ich Sie über die bestehenden Möglichkeiten und die individuelle Gestaltung solcher Übertragungsverträge.
Sind Sie selbst Erbe geworden, brauchen Sie unter Umständen einen sogenannten Erbschein als Nachweis Ihrer Erbenstellung (zum Beispiel gegenüber Banken). Ein Erbschein wird auf formgerechten Antrag vom Nachlassgericht erteilt. Solche Anträge bereite ich gern für Sie vor und beurkunde sie für Sie.
Online-Formulare
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