Mindestens ebenso wichtig wie eine Vorsorge durch Regelungen für den eigenen Todesfall ist die allgemeine Vorsorge für den Fall, dass man zu Lebzeiten nicht mehr handlungs- beziehungsweise entscheidungsfähig ist.
Mit einer notariellen General- und Vorsorgevollmacht bestimmen Sie für diesen Fall selbst, wer für Sie Entscheidungen treffen und in Ihrem Namen handeln darf. Dies umfasst Entscheidungen bezogen auf Ihr Vermögen und gesundheitliche Fragen. Ein Ziel ist dabei, dass Sie durch eine nahestehende Person vertreten werden können, sodass keine Betreuung gerichtlich angeordnet werden muss.
Zur Vorsorge zählt auch die Errichtung einer sogenannten Patientenverfügung. Diese regelt nicht, wer Dinge für Sie entscheidet, sondern mit ihr stellen Sie im Vorhinein die Ausübung Ihres Selbstbestimmungsrechts als Patientin oder Patient sicher. Der in der Patientenverfügung geäußerte Wille ist auch dann verbindlich, wenn Sie ihn in der konkreten Situation nicht ausdrücken können. In einer Patientenverfügung wird beispielsweise geregelt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten getroffen werden dürfen und welche Sie ablehnen.
Regelmäßig werden alle notariell errichteten Vorsorgeverfügungen in dem zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert. Durch die Registrierung kann beispielsweise das Gericht jederzeit durch sofortige Einsichtnahme feststellen, ob eine Vorsorgevollmacht errichtet worden ist. Somit kann schnell in Erfahrung gebracht werden, ob die Anordnung einer Betreuung überhaupt erforderlich ist. Außerdem können seit dem 1. Januar 2023 auch Ärztinnen und Ärzte das Vorsorgeregister einsehen, sodass sichergestellt ist, dass diese von den Vorsorgeverfügungen Kenntnis erlangen.
Gerne berate ich Sie zu den bestehenden Möglichkeiten und entwerfe die entsprechenden Dokumente für Sie.
Online-Formulare
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Online-Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.