Freie Notarwahl und Amtsbereich
Für die meisten notariellen Angelegenheiten können Sie den Notar frei wählen – unabhängig von Ihrem Wohn- oder Geschäftssitz und vom Ort einer Immobilie. Davon zu unterscheiden ist der Amtsbereich: Er bestimmt grundsätzlich, wo ein Notar Beurkundungen und Beglaubigungen vornehmen darf.
Freie Notarwahl
Die Wahl des Notars ist Vertrauenssache. Für die meisten notariellen Angelegenheiten können Sie jeden Notar in Deutschland beauftragen. Weder Ihr Wohnsitz noch der Sitz eines Unternehmens oder die Lage einer Immobilie bindet Sie an einen bestimmten Notar. Auch ein Vertrag über eine Immobilie außerhalb Lohmars kann daher in meinem Notariat beurkundet werden.
Amtsbereich für Beurkundungen
Mein notarieller Amtsbereich entspricht dem Bezirk des Amtsgerichts Siegburg. Er umfasst Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf.
Meine Urkundstätigkeit übe ich grundsätzlich innerhalb dieses Amtsbereichs aus. Entscheidend ist dabei der Ort der Beurkundung oder Beglaubigung – nicht Ihr Wohn- oder Geschäftssitz und auch nicht die Lage einer Immobilie. Wenn Sie zu mir nach Lohmar kommen, kann ich Ihr Anliegen daher grundsätzlich auch dann bearbeiten, wenn es einen Bezug zu einem anderen Ort hat.
Auswärtstermine
Wenn das persönliche Erscheinen im Notariat insbesondere aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht oder nur schwer möglich ist, kann nach vorheriger Abstimmung ein Auswärtstermin vereinbart werden. Dieser findet grundsätzlich innerhalb meines Amtsbereichs statt. Ein Tätigwerden außerhalb des Amtsbereichs kommt nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen in Betracht.