Notarielle Online-Verfahren in Lohmar

Bestimmte Beurkundungen und Beglaubigungen können heute sicher online erfolgen, ohne dass Sie persönlich im Notariat erscheinen müssen. Ich prüfe, ob das Online-Verfahren für Ihr Anliegen zulässig ist, und begleite Sie durch den gesamten digitalen Ablauf.

In Deutschland dürfen notarielle Online-Verfahren ausschließlich über das offizielle Portal der Bundesnotarkammer durchgeführt werden. Dieses erfüllt hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Die Vertraulichkeit Ihrer Daten ist damit ebenso gewährleistet wie bei einem persönlichen Termin im Notariat.

Welche notariellen Verfahren sind online möglich?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für Ihr Vorhaben ein Online-Verfahren zulässig ist, kontaktieren Sie mein Büro gern vorab. 

Für folgende Verfahren hat der Gesetzgeber die notariellen Online-Verfahren zugelassen:

  • die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt),
  • sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister,
  • Gründungsvollmachten für die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt),
  • einstimmige Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), z.B. Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen,
  • sämtliche Anmeldungen zum Gesellschaftsregister,
  • sämtliche Anmeldungen zum Genossenschaftsregister,
  • sämtliche Anmeldungen zum Partnerschaftsregister,
  • sämtliche Anmeldungen zum Vereinsregister.

Örtliche Zuständigkeit für Online-Verfahren

Als Notar kann ich Sie in einem Online-Verfahren unterstützen, wenn ich für das Verfahren örtlich zuständig bin. Dies ist der Fall, wenn sich in meinem Amtsbereich, also einer der Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Siegburg, ein entsprechender Anknüpfungspunkt befindet. Geht es etwa um Angelegenheiten einer GmbH, stellt der Sitz der Gesellschaft ebenso einen solchen Anknüpfungspunkt dar wie der Wohnsitz eines Gesellschafters oder eines Geschäftsführers. 

Sie können zum Beispiel eine GmbH mit meiner Unterstützung online gründen, wenn diese ihren Sitz in Eit­orf, Hennef, Loh­mar, Much, Neun­kirchen-Seel­scheid, Nieder­kassel, Ruppich­te­­roth, St. Augus­tin, Sieg­burg oder Trois­dorf haben soll. Ebenso reicht es aus, wenn Sie oder ein anderer Gesellschafter in einer dieser Gemeinden Ihren Wohnsitz haben.  

Ob ich für Ihr Vorhaben örtlich zuständig bin, können Sie gern vorab mit meinem Büro klären.

So starten Sie das notarielle Online-Verfahren

Es gibt zwei Möglichkeiten, das Online-Verfahren einzuleiten: Entweder Sie starten das Online-Verfahren über das Portal der Bundesnotarkammer. Wenn ich nach Ihren dortigen Eingaben örtlich zuständig bin, können Sie mich dort als Notar auswählen. Die andere Möglichkeit besteht darin, dass Sie Kontakt mit meinem Büro aufnehmen (telefonisch oder per Online-Formular). In diesem Fall kann ich das Verfahren beginnen und Sie erhalten den entsprechenden Link per E-Mail.

Für die Teilnahme am Online-Verfahren sind gewisse Hardware und die geeigneten Ausweisdokumente erforderlich.