Häufige Fragen zum Notartermin in Lohmar

Hier finden Sie kurze Antworten auf häufige organisatorische Fragen rund um die notarielle Beratung, die Vorbereitung Ihres Termins und den Ablauf eines notariellen Vorgangs. Da jede Angelegenheit Besonderheiten aufweisen kann, klären mein Team und ich die Einzelheiten gern persönlich mit Ihnen.

Kann ich den Notar frei wählen?

Ja. Sie können mich grundsätzlich unabhängig von Ihrem Wohn- oder Geschäftssitz und vom Ort einer Immobilie beauftragen. Der notarielle Amtsbereich ist vor allem dafür relevant, wo notarielle Amtshandlungen außerhalb der Geschäftsstelle stattfinden dürfen.

Wessen Interessen vertritt der Notar?

Der Notar vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei, sondern ist unabhängig und unparteiisch. Seine Aufgabe ist es, den Willen der Beteiligten rechtssicher umzusetzen, über die rechtlichen Folgen aufzuklären und auf eine ausgewogene Gestaltung hinzuwirken.

Wie kann ich ein notarielles Anliegen einreichen?

Sie erreichen mein Team telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Für viele Vorgänge stehen außerdem Online-Formulare bereit, mit denen Sie die erforderlichen Angaben und Unterlagen strukturiert übermitteln können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die benötigten Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Angelegenheit. Übermitteln Sie uns zunächst die bereits vorhandenen Informationen und Dokumente; mein Team teilt Ihnen anschließend mit, welche weiteren Unterlagen für die Vorbereitung erforderlich sind.

Wie läuft ein notarieller Vorgang ab?

Nach der ersten Kontaktaufnahme prüfen wir Ihre Angaben und Unterlagen und klären offene Fragen. Je nach Angelegenheit folgen eine persönliche Beratung, die Erstellung eines Entwurfs, der Beurkundungs- oder Beglaubigungstermin und anschließend die weitere Abwicklung gegenüber Gerichten, Behörden oder anderen Stellen.

Wie hoch sind die Notarkosten?

Notarkosten sind gesetzlich geregelt und bei allen Notarinnen und Notaren in Deutschland gleich. Ihre Höhe richtet sich insbesondere nach dem Geschäftswert und der Art der Tätigkeit. Kommt es zu einer Beurkundung, sind die Beratung und die Erstellung des Entwurfs regelmäßig bereits durch die Beurkundungsgebühr abgegolten.

Muss ich persönlich im Notariat erscheinen?

Ob ein persönliches Erscheinen erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Vorgang ab. In bestimmten Fällen kommen eine Vertretung oder ein gesetzlich zugelassenes notarielles Online-Verfahren in Betracht. Bitte stimmen Sie dies vorab mit uns ab.

Welche notariellen Vorgänge können online erledigt werden?

Online möglich sind insbesondere zahlreiche Registeranmeldungen sowie bestimmte gesellschaftsrechtliche Beurkundungen und Beglaubigungen. Ob Ihr konkretes Anliegen für ein Online-Verfahren zugelassen und geeignet ist, prüfen wir gern vorab.

Sind Beratung und Beurkundung auf Französisch oder Englisch möglich?

Ja. Ich führe Beratungen und Beurkundungen auch auf Französisch und Englisch durch. Ob im Einzelfall fremdsprachige Dokumente, Übersetzungen oder weitere Vorkehrungen erforderlich sind, klären wir vorab mit Ihnen.